Versicherte in der Privaten Krankenversicherung

Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Probatorische Sitzungen, d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Kostenzusage erstattet.

Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, daß Sie planen, eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten (staatlich anerkannten) und von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie schon bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an.

 
Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der Beihilfestelle ähnlich zu verfahren. Probatorische Sitzungen werden in der Regel erstattet. Antragsunterlagen für eine psychotherapeutische Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.