Versicherte in der Privaten Krankenversicherung
Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Probatorische Sitzungen, d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen ohne vorherige Kostenzusage erstattet.
Informieren Sie bitte Ihre
Krankenversicherung, daß Sie planen, eine Verhaltenstherapie bei einem
approbierten (staatlich anerkannten) und von der Kassenärztlichen Vereinigung
anerkannten psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls
fordern Sie schon bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung
an.
Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der
Beihilfestelle ähnlich zu verfahren. Probatorische Sitzungen werden in der Regel
erstattet. Antragsunterlagen für eine psychotherapeutische Behandlung erhalten
Sie von Ihrem Arbeitgeber.