Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung

Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis direkt aufsuchen.

Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die psychotherapeutische Sprechstunden und die ersten ,,probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen, werden ebenfalls von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.

Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- oder Langzeittherapie oder Akutbehandlung beantragt.  Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, daß Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine körperlichen Ursachen haben. In unserer Praxis bieten wir ausschließlich psychotherapeutische Einzelbehandlungen an.

In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt - unter Umständen kann es sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere Sitzungen, bzw. 2-3 Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen durchzuführen.