Versicherte in der gesetzlichen
Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer AOK,
Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines
Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne vorher
einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis direkt
aufsuchen.
Mit der Inanspruchnahme des
Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer
Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit
Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die psychotherapeutische
Sprechstunden und die ersten ,,probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen,
werden ebenfalls von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu
einer Therapie kommen sollte.
Je nach persönlicher
Problemlage wird dann eine Kurz- oder Langzeittherapie oder Akutbehandlung
beantragt. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren
Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, daß
Ihre Beschwerden, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine
körperlichen Ursachen haben.
In den probatorischen
Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie
begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg
wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt - unter Umständen kann es
sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere Sitzungen, bzw. 2-3
Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen durchzuführen.